In den vergangenen Tagen wurden im Gemeindegebiet u.a. Flugblätter verteilt und in der Öffentlichkeit Behauptungen über unseren Bürgermeisterkandidaten Manuel Seltier verbreitet.
Dazu nimmt Manuel Seltier wie folgt Stellung:
Fakten statt Falschbehauptungen
Die Person, die derzeit öffentlich gegen mich auftritt, ist mir aus einem dienstlichen Vorgang bekannt, der rund neun Jahre zurückliegt. Damals war ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Polizeibeamter involviert. Wichtig ist hierbei: Die damaligen Maßnahmen erfolgten nicht aus persönlichem Antrieb, sondern strikt im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Polizei und unter Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Seit längerer Zeit verbreitet diese Person unwahre Behauptungen über mich. Ich stelle dazu unmissverständlich fest: Sämtliche Fragen, die hierbei öffentlich in den Raum gestellt werden, sind völlig haltlos. Auch die mitschwingenden impliziten Anschuldigungen sind gänzlich unzutreffend.
Rechtsstaatliche Klärung eingeleitet
Ich nehme diese Angriffe ernst, werde mich aber nicht auf eine Konfrontation in der Öffentlichkeit oder über Flugblätter einlassen. Als Polizeibeamter unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht und respektiere unsere rechtsstaatlichen Prozesse.
„Ich habe die Angelegenheit den zuständigen Stellen übergeben und rechtliche Schritte eingeleitet, um die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen zu unterbinden. Ich vertraue fest darauf, dass unser Rechtsstaat die notwendigen Schritte prüft und entscheidet.“
Karriereweg: Beförderung statt „Strafversetzung“
Zur Transparenz gehört auch, mit kursierenden Gerüchten über meinen beruflichen Status aufzuräumen: Ich habe kürzlich auf eigenen Wunsch die Dienststelle gewechselt und bin vom Schichtdienst in den Tagdienst gewechselt. Dieser Schritt erfolgte im Rahmen einer regulären Stellenbesetzung und ist mit einer Beförderung verbunden.
Die Behauptung einer „Strafversetzung“ ist schlichtweg falsch. Ebenso stelle ich klar: Gegen mich laufen und liefen zu keinem Zeitpunkt Straf- oder Disziplinarverfahren.
Beförderungsurkunde bestätigt einwandfreie Dienstführung
Die Beförderung eines Polizeibeamten ist im bayerischen Staatsdienst an strengste rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Eine solche Ernennung erfolgt erst nach einer umfassenden Prüfung der gesamten Dienstzeit und der aktuellen Situation.
Wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger zu wissen: Eine Beförderung ist rechtlich absolut ausgeschlossen, sofern auch nur im Ansatz Straf- oder Disziplinarverfahren gegen einen Beamten anhängig sind. Dass Manuel diese Urkunde im Rahmen einer regulären Stellenbesetzung erhalten hat, ist der Beweis dafür, dass sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren.

Mein Ziel für Münsing bleibt klar
Es ist bedauerlich, dass solche persönlichen Angriffe in unseren kommunalen Wahlkampf getragen werden. Davon lasse ich mich jedoch nicht abbringen. Mein Ziel bleibt es, als Bürgermeisterkandidat für Münsing anzutreten und mich auf die Themen zu konzentrieren, die unsere Gemeinde voranbringen.
Ich stehe für ein Miteinander, das auf Zuhören, Anpacken und fairen Lösungen basiert. Lassen Sie uns gemeinsam nach vorne blicken.
